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Sehr geehrte Damen und Herren der AfD-Fraktion, ungeachtet des Rechtsanspruchs: Nahezu alle Eltern sind auf einen Platz angewiesen,

(Zuruf von Andreas Keith [AfD])

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen der demokratischen Parteien! Alle Jahre wieder: Letztes Jahr im Januar stellte die AfD einen Antrag, der im Kontext das Gleiche forderte wie das eben Gehörte.

Dabei ist es für die AfD an der Zeit, zu verinnerlichen, dass wir uns nicht mehr im Mittelalter befinden. Die Frau dient nicht dazu, lediglich Kinder zu bekommen, sie zu versorgen und dem Mann seinen Alltag so angenehm wie möglich zu gestalten.

(Lachen von Andreas Keith [AfD])

Dann hätten wir noch das Thema „Geld“. Die AfD möchte einen finanziellen Obolus dafür, dass Mütter – ich wiederhole: Mütter und nicht Väter – zu Hause bleiben, um ihre Kinder zu betreuen. Wie soll ich mir das vorstellen? Müttergeld? Frauengeld? Elterngeld plus? Hier wird wieder das Bild der nicht für den Arbeitsmarkt zu gebrauchenden Frauen gezeichnet.

Wenn sich jemand dazu entschließt, für die Betreuung des eigenen und/oder des Kindes von Freunden, Verwandten und Nachbarn daheim zu bleiben und, wie die AfD es fordert, mit einem angemessenen Betreuungsgeld vergütet werden will, dann sollten die Berufe Erzieher und Tagespflegeperson doch das Optimale sein und unsere Fehlquote ein bisschen senken.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich aus dem Wahlprogramm der AfD für die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2022:

„Die zunehmende Übernahme von Erziehungsaufgaben durch staatliche Institutionen untergräbt hingegen die Familie […]. Eine familienfreundliche Politik unterstützt Eltern so, dass sie auch bei nur einem Vollzeitverdiener in der Lage sind, ihren Kindern ein angemessenes Leben und Wohnen zu ermöglichen. […] Die AfD möchte daher klassische Familienkonstellationen fördern […].“

Der Lösungsvorschlag der AfD lässt wieder tief blicken – es ist zum Glück von allen Rednern angesprochen worden –: Einziger Weg und das Ziel könne es sein, ein veraltetes Weltbild wieder herauszukramen. Die Frau soll nach Hause und ab an den Herd, auf die Kinder aufpassen und sich für die Care-Arbeit einsetzen, was die meisten Frauen so oder so schon über Gebühr machen.

Bei dem Vorschlag der AfD wird eine Sache außer Acht gelassen, nämlich dass Kinder, wenn sie zu Hause sind, großartiger Chancen beraubt werden, am sozialen Leben teilzuhaben. Es heißt ja nicht umsonst, man brauche ein ganzes Dorf, um Kinder zu erziehen. Heutzutage ist die Kita der Raum, um für die Kinder da zu sein.

Danke, Frau Schneider. – Für die AfD spricht ihr Fraktionsvorsitzender Herr Dr. Vincentz.

(Zuruf von Zacharias Schalley [AfD])

Die AfD spielt sich in diesem Parlament immer wieder als die eigentliche Wirtschaftspartei auf, verkennt dabei aber, dass mit diesen Vorschlägen dafür gesorgt wird, dass der Fachkräftemangel in der Wirtschaft weiter zunimmt, weil Frauen einfach nicht arbeiten gehen können. Wir haben so viele hochqualifizierte Frauen in unserer Gesellschaft, die arbeiten gehen müssen, weil wir uns das gar nicht anders leisten können. Die wollen Sie zu Hause an den Herd verbannen. Das ist eine Lebenseinstellung und Werteeinstellung, die wirklich in ein ganz anderes Jahrhundert – mittlerweile sogar Jahrtausend – gehört, also nicht mehr in diesen Debattenraum.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Brockes. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Schalley.

(Beifall von der AfD)

Über diese Vorschläge hätte man diskutieren können. Die AfD bedient sich hier jedoch wieder alten Rollenbildern. Auf den Populismus gehen wir nicht ein. Wir werden den Antrag natürlich in den Ausschuss überweisen, aber da entsprechend ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der AfD – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Die Rede haben Sie auch im Suff ge- schrieben!)

Wir von der AfD wenden uns als einzige Oppositionskraft dagegen. Der Klimawandel: unbenommen. Der Umgang damit ist aber das Problem – die Panikmache, die den offenen Diskurs darüber abgewürgt, der konstruierte Konsens für politische Zwecke und der konstruierte Konsens von Wissenschaftlern auf Verlangen der Politik sowie die hintergründigen Zwecke von Klimamaßnahmen: Rechtfertigung für Subventionen, demokratisch nicht legitimierte Parallelgremien, Klimavorbehalt bei allen politischen Vorhaben, Notstandsgesetze usw.

(Beifall von der AfD)

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/8423. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die Fraktion der AfD. Damit ist der Antrag Drucksache 18/8423 angenommen.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/8427 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von Grünen, CDU, FDP, AfD und SPD. Gibt es Enthaltungen? – Die gibt es nicht. Gibt es Gegenstimmen? – Die gibt es auch nicht. Damit ist diese Empfehlung angenommen.

(Beifall von der SPD, der FDP und Dr. Hartmut Beucker [AfD])

Für die Fraktion der AfD hat nun Dr. Beucker das Wort. Bitte sehr.

Nicht, dass es keine Kritikpunkte gäbe. Die AfD hat den FDP-Anträgen oft genug zugestimmt. Der Handlungsbedarf ist da, aber im Beschlussteil offenbart sich dann doch nicht mehr als eine zu geringe Frustrationstoleranz.

Vielen Dank. – Jetzt kommt der Kollege Dr. Blex für die Fraktion der AfD. Bitte sehr.

(Beifall von der AfD)

Deswegen sage ich hier ganz klar: Zu glauben, dass uns Ausländer dabei helfen, unser Problem in der Pflege zu lösen, aber dann sonntags die AfD zu wählen, passt nicht zusammen. Wir müssen hier zusammenstehen und sagen, dass wir diese Menschen haben wollen. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Thorsten Klute [SPD]: Aber die Rhetorik Ihres Vorsitzenden ist nicht anders! – Zuruf von Klaus Esser [AfD])

(Beifall von der AfD)

(Sven Werner Tritschler [AfD]: Das ist nur Wahlkampf!)

Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/8438. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der FDP. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Das sind die Fraktionen von CDU, Grünen und AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist dieser Antrag Drucksache 18/8438 abgelehnt.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/8434 an den Ausschuss für Schule und Bildung. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von AfD, FDP, CDU, Grünen und SPD. Gibt es Enthaltungen? – Enthaltungen gibt es nicht. Gibt es Gegenstimmen? – Auch nicht. Damit ist diese Empfehlung angenommen.

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/8427

(Beifall von der AfD)

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch der Umfang des vorliegenden AfD-Antrags kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass er inhaltlich mal wieder nichts Neues bietet und insbesondere keine eigenen sinnvollen Lösungen beinhaltet.

Dies sollte jedoch nicht dazu führen, dass sich die AfD eine passende Zeitungsüberschrift sucht und die Studie als Grundlage für einen schlecht gemachten Antrag zweckentfremdet. So hält man sich auf den ersten drei Seiten der Begründung noch eng an die Feststellungen, um bei den Vorschlägen zur Entlastung dieses Systems wieder in die eigene Bubble abzubiegen, genauso wie gerade bei der Rede.

Während die Studie ausschließlich von Elternbedarfen und insbesondere von zusätzlichen Platzbedarfen von rund 90.000 Plätzen allein für unter Dreijährige spricht, sieht die AfD-Fraktion die Lösung mal wieder darin, diese Kinder zu Hause von Eltern oder nahestehenden Angehörigen betreuen zu lassen. Dadurch würde, so die AfD, das System entlastet

(Andreas Keith [AfD]: Ja!)

(Andreas Keith [AfD]: Ja!)

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Beifall von Carsten Ubbelohde (AfD)]

[Beifall bei der AfD]

Dass die AfD wirtschaftspolitisch gefährlich ist, attestiert Ihnen aber ja auch die Wirtschaft selbst. Untermauert wird das durch den in der Überschrift des Antrags natürlich nicht fehlenden Tritt in Richtung von Menschen mit internationaler Geschichte. Sie haben noch immer nicht verstanden, dass der Fachund Arbeitskräftemangel nicht alleine mit den von Ihnen bevorzugten deutschen Bürgerinnen und Bürgern zu beheben sein wird.

Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion spricht nun die Abgeordnete Dr. Brinker.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die sogenannte Schleierfahndung findet in Berlin keine rechtliche Regelung im ASOG mehr, und so soll es aus unserer Sicht auch bleiben. Denn anders, als die AfD-Fraktion in ihrem Antrag behauptet, ist dieses Instrument für Berlin kein effektives, verhältnismäßiges oder effizientes Mittel zur Bekämpfung von Kriminalität. Bei der Schleierfahndung handelt es sich in einem Stadtstaat wie Berlin ohne eine unmittelbare Außengrenznähe oder klassische Transitstrecken um eine sicherheitspolitisch aufwändige, aber gleichzeitig sehr ineffiziente Maßnahme. Mehr noch: Die Schleierfahndung ist in einem Metropolenraum sicherheitspolitisch eher kontraproduktiv. Alles in allem ist sie rechtstaatlich falsch. Es fehlen klare Belege dafür, dass mithilfe von Schleierfahndung tatsächlich schwere Straftaten in Berlin verhindert werden könnten. Dieses Instrument war zwischen 1999 und 2002 schon einmal im ASOG enthalten. Es wurde ganze acht Mal eingesetzt und führte überwiegend zur Ermittlung von Delikten wie „Trunkenheit im Verkehr“ und „Fahren ohne Führerschein“, aber nicht zu dem, was man sich eigentlich im Kriminalitätsbekämpfungssinne davon erhofft hatte, sodass die Regelung 2004 wieder aufgehoben wurde. In Hessen wurden zwischen 2001 und 2015 im Rahmen von Schleierfahndungen insgesamt 1,6 Millionen Fahrzeuge und 3,2 Millionen Personen kontrolliert. Allerdings hat das nur in 0,9 Prozent der Fälle zu irgendetwas geführt. Doch es geht hier nicht nur um die Frage der Effektivität. Anlasslose polizeiliche Personenkontrollen im gesamten Stadtgebiet stellen einen Grundrechtseingriff dar und müssen deswegen auch besonders gut begründet werden. Solche Eingriffe, also dass die Personenkontrollen ohne Anlass durchgeführt werden können, haben wir an kriminalitätsbelasteten Orten. Das hätten wir theoretisch auch in Waffenverbotszonen. Da kann ich mir das vorstellen, aber nicht einschränkungslos in der ganzen Stadt. Natürlich muss man es schon auch in einem Zusammenhang sehen mit einem Thema wie angeblichem, also behauptetem oder tatsächlichem Racial-Profiling. Wir sollten jedenfalls den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber nicht den Eindruck erwecken, dass diese Ausweitung von Befugnissen der Polizei die Sicherheit erhöht, sondern wir sollten das ASOG lieber nur für die Instrumente ändern, von denen wir uns tatsächlich etwas versprechen, die uns also in der Kriminalitätsbekämpfung wirklich auch faktisch weiterbringen, und da dann aber auch mit Tatkraft und Entschlossenheit rangehen. Das ist das, was diese Koalition schon getan hat und was sie in den folgenden Jahren auch noch weiter tun wird. – Vielen Dank!

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/8435 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen.

[Lachen von Ronald Gläser (AfD)]

[Beifall bei der AfD]

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist korrekt, Herr Matz hat es gesagt: Die Schleierfahndung wurde von Rot-Rot im Jahr 2004 – habe ich recherchiert – abgeschafft, und zwar zu Recht. Und dass die AfD gerne mal rückwärts schaut und sich bei ihren Anträgen an vergangenen Zeiten orientiert, ist ja nun nicht das erste Mal, also keine Überraschung. Aber man kann das ja schon noch mal rekapitulieren, wie das war. Wir Linken haben gemeinsam mit den Grünen, auch gemeinsam mit Bürgerrechtsorganisationen, damals in den 1990er-Jahren gegen die Einführung dieser Schleierfahndung gekämpft, und als die politische Mehrheit dann gemeinsam mit der SPD da war – also zumindest Linke, damals PDS, und SPD –, da wurde sie auch mit unseren Stimmen wieder abgeschafft.

[Beifall bei der AfD]